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Währungsswap einfach erklärt: Beispiel eines Swapgeschäft

Geschrieben von on 10. April 2012 – 13:35Kein Kommentar

Unter dem Begriff Währungsswap versteht man ein Finanzderivat. Bei diesem können zwei Parteien sowohl Zins- als auch Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen austauschen. Werbung

Während der Währungsswap einem Zinsswap ähnelt, hier werden Zahlungen aber nur in derselben Währung getauscht, ist er ganz klar vom Devisenswap zu unterscheiden.

Ein klassisches Beispiel für einen Währungsswap wäre, wenn zwei Parteien Beträge, die aus Kreditaufnahmen stammen, in unterschiedlichen Währungen und Zinsen, die während der Kreditlaufzeit anfallen, untereinander austauschen. Grund für ein solches Geschäft könnte zum Beispiel die Nutzung von komparativen Zinsvorteilen sein. Bekanntheit bekamen diese Geschäfte in den 1980er Jahre, als Swaps insbesondere für längere Absicherungszeiträume eine günstigere Alternative gegenüber anderen Sicherungsmöglichkeiten darstellten.

Zu Beginn der Laufzeit eines Swaps erfolgt erst einmal ein Kapitaltausch zum aktuellen Kassakurs. Das kann sich während der Laufzeit ändern, hier werden dann in der Regel in immer wiederkehrenden Abständen auch die Zinsen getauscht. Es ist üblich, dass jeder Kontraktpartner dabei in seiner Währung, in der er auch den Kapitalbetrag empfangen hat, zahlt. Zudem ist es möglich, dass in der jeweiligen Währungen fixe oder variable Zinsen gezahlt werden können. Läuft der Swap laufzeitbedingt ab, werden die Kapitalbeträge zurückgetauscht. Dabei ist darauf zu achten, dass dies zum gleichen Kurs wie beim Geschäftsbeginn erfolgt.

Beispiel für ein Swapgeschäft

Betrachtet werden soll ein Währungsswap US-Dollar gegen Euro. Nominal nehme man einen Betrag von 100 Millionen Euro her, die Laufzeit soll dabei drei Jahre betragen. Nun zahlt Partner A fixe US-Dollar-Zinsen, Vertragspartner B zahlt den variablen 3-Monats-Euro-Zins, auch 3-Monats-EURIBOR genannt. Bei Parteien vereinbaren, dass bei Abschluss der US-Dollar-Swapsatz für eine Laufzeit von drei Jahre 3,5 Prozent beträgt. Für das konkrete Beispiel setze man einen Kurs des US-Dollars von 1,23 voraus.

Ein solcher Deal würde dann die folgenden Zahlungen nach sich ziehen:

Partei A würde zu Beginn des Geschäftes 100 Millionen Euro an B bezahlen. Umgekehrt zahlt B 123 Millionen US-Dollar an A. Die Dollar-Summer ergibt sich dabei aus dem Kapitaltausch zum aktuellen Wechselkurs. Partner A zahlt nun während der Laufzeit einmal jährlich an B 3,5 Prozent auf den Nominalbetrag, dieser wäre im Beispiel 123 Millionen US-Dollar. Wenn man das ausrechnet, kommt man dann auf 4,305 Millionen US-Dollar. Im Gegenzug zahlt B vierteljährlich zeitanteilig den 3-Monats-EURIBOR auf den Nominalbetrag, der hier 100 Millionen Euro beträgt. Hier verwendet man die Höhe des EURIBOR-Satzes. Um diesen zu ermitteln, nimmt man die letzte Zinszahlung der letzten drei Monate her, die man zuvor festgestellt hat. Demnach muss B also 12 Mal die variablen Zinsen zahlen. A zahlt dann nach drei Jahren, dann ist das Geschäft fällig, 123 Millionen US-Dollar an B. B wiederum zahlt am Ende 100 Millionen Euro an A.

 

Risiken eines Swap Geschäftes

 

Swaps im Allgemeinen bergen aber Risiken. So haben sich zahlreiche Kommunen in Deutschland mit einem Swap in den Ruin getrieben. Man denke hier vor allem an die Stadt Pforzheim. Man hatte sich vor sieben Jahren auf eine Swap-Geschäft mit der Deutschen Bank eingelassen. Als die Bank damit dann Millionenverluste einfuhr, betraf das auch die Stadt Pforzheim. Am Ende fühlte sich die Kommune schlecht beraten und es kam zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Bild Lupo  / pixelio.de

Geschrieben von Andy L.

Schon in jungen Jahren hat Ihn die Welt der Börse und Finanzen begeistert, so dass er auch schon enige Zeit im Bereich Daytrading tätig war und sich damit erste Erfahrungen mit dem Handel von Optionsscheinen und Derivaten geholt hat. Heute schreibt er im Team von Börsenjunkies über alles was interessiert.

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